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Reform der Kraftfahrzeugsteuer
[i]Der Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer ist im NWB SteuerXpert unter News/Aus der Gesetzgebung/Steuerrecht aufrufbarDas Bundeskabinett hat am das zweite Konjunkturpaket gebilligt. Die erste Lesung im Bundestag war schon für Freitag, , angesetzt, die abschließende Abstimmung für Mitte Februar. Zu den Eckpunkten des Konjunkturpakets s. NWB 5/2009. Ebenfalls vom Kabinett verabschiedet wurde die Reform der Kraftfahrzeugsteuer. Folgende Neuregelung soll nach Angaben aus Regierungskreisen zum in Kraft treten.
Keine reine CO 2-Steuer
Die Steuer soll sich künftig nicht nur nach dem Ausstoß des schädlichen Kohlendioxids (CO 2) richten, sondern daneben auch weiterhin nach dem Hubraum. Als Begründung für die Mischung von CO 2- und Hubraumbesteuerung werden soziale Aspekte genannt. Bei einer reinen Orientierung am Schadstoffausstoß wären die vor allem von Familien genutzten Mittelklasse-Wagen stärker als bisher besteuert worden. Deutsche Hersteller seien in der Mittelklasse zudem besonders stark vertreten.
Der Koalitionskompromiss
Der CO 2-Anteil der Kraftfahrzeugsteuer soll sich zukünftig wie folgt berechnen:
[i]CO 2-Freibetrag Eine Basismenge von unter 120 Gramm pro Kilometer CO 2-Ausstoß soll zukünftig steuerfrei bleiben. Der Freibetrag soll für die Jahre 2009 ...