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NWB Nr. 6 vom Seite 342

Die Einkommensteuer-Richtlinien 2008

Anna M. Nolte

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 365Die EStR 2008 setzen im Wesentlichen die seit Ergehen der EStR 2005 erfolgten Gesetzesänderungen um. Sie heben vorher geltende Anweisungen an die Finanzämter auf. Als Schwerpunkte können genannt werden:

Gewinnermittlung

[i]Auswirkungen des SEStEGR 4.3 EStR definiert die Entnahme- und Einlagetatbestände der Steuerentstrickung und -verstrickung. Durch die „Verstrickung” steht einer Einlage die Begründung des Besteuerungsrechts der BRD hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts gleich. Der umgekehrte Fall ist die „Entstrickung”, [i]Definition Steuerverstrickung und Steuerentstrickungdurch die einer Entnahme für betriebsfremde Zwecke der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der BRD hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts gleichsteht.

Verlustabzugsregelungen

[i]Kein Verlustabzug mehr in Erbfällen – Änderung der RechtsprechungNach Änderung der Rechtsprechung des BFH zur Verlustabzugsberechtigung in Erbfällen kann ein Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer nicht mehr geltend machen; anzuwenden nach Ablauf des .

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

[i]Zusätzliche 10-%-Grenze bei Verwendung von WG außerhalb des BetriebsFür die Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu denjenigen aus Land- und Forstwirtschaft wurde eine zusätzliche...

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