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BGH 17.09.2008 VIII ZR 58/08, NWB 6/2009 S. 352

Mietrecht | Geltung des Mietspiegels für verschiedene Haustypen

Der Vermieter darf für sein Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält, jedenfalls dann in Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt. In diesem Fall hatte der Vermieter fristgemäß die Zustimmung der Mieterin zu einer Mieterhöhung gefordert. Er bezog sich dazu auf den aktuellen örtlichen Mietspiegel mit der zutreffenden Eingruppierung des Hauses nach der Wohnlage. Sein Zustimmungsverlangen war formell ausreichend. Der Mietspiegel stellte ein ausreichendes Begründungsmittel dar, obwohl er sich nur auf Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern bezog. Denn die Miete für Einfamilienhäuser liegt bei vergleichbarer Wohnlage im Regelfall über der Miete für ...

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