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AOK-Bundesverband, Rundschreiben v.

Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008

Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom (BGBl. I S. 3024) sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vor, die Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Sozialversicherung haben. Insbesondere im Verfahrensrecht sollen Abläufe den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden, um für Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger Vereinfachungen zu bewirken. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a.:

  • Einbeziehung des Krankentagegelds in die Regelung des § 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV,

  • Zusammenfassung der Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis und Aufhebung der Sozialversicherungsausweis-Verordnung,

  • Schaffung einer Freigrenze von monatlich 50 EUR bei der beitragsrechtlichen Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen und weitere verfahrensrechtliche Konkretisierungen (§ 23c SGB IV),

  • Klarstellung der Meldeverpflichtung von Insolvenzverwaltern in Insolvenzfällen,

  • Klarstellung, dass im vollautomatisierten Melde- und Beitragsverfahren Rückmeldungen an die Arbeitgeber ebenfalls automatisiert durchzuführen sind,

  • Festlegung eines einheitlichen Zeitpunktes zur Übermittlung der Beitragsnachweise,

  • Klarstel...

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