Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Besprechungsergebnis v.

Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 04./05.03.2008

1. Änderung der Anlage 3 des gemeinsamen Rundschreibens „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung”; hier: Aufnahme der Personengruppenschlüssel 127 sowie 205, 207 und 208 zu den entsprechenden Meldesachverhalten sowie Aufnahme der Meldesachverhalte „Gesonderte Meldungen” der Pflegekassen und für unständig Beschäftigte

Für Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer nach dem SGB IX anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind (Personengruppe 127), sind grundsätzlich auch Meldungen mit den Meldesachverhalten

  • „Wechsel der Beitragsgruppe bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis” mit Abgabegrund 12 und

  • in Insolvenzfällen

zulässig (vergleiche hierzu die Abschnitte I.1 und I.6 der Anlage 3 des gemeinsamen Rundschreibens „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung”.

Des Weiteren haben die Krankenkassen ggf. eine „Gesonderte Meldung” über die beitragspflichtigen Einnahmen abgelaufener Zeiträume nach § 194 Abs. 1 SGB VI für die Personengruppe der „Unständig Beschäftigten (Personengruppenschlüssel 205)” zu erstellen. Entsprechendes gilt für „Gesonderte Meldung...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen