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NWB Nr. 6 vom Seite 365

Die Einkommensteuer-Richtlinien 2008

Erläuterung der wichtigsten Änderungen

Anna M. Nolte

[i]Die EStR 2008 sind unter der NWB DokID NWB CAAAC-84652 aufrufbar Die EStR 2008 sind ab dem Veranlagungszeitraum 2008 von der Finanzverwaltung verbindlich anzuwenden. Soweit die EStR 2008 die auch vor dem Veranlagungszeitraum 2008 geltende Rechtslage lediglich erläutern, sind sie auch für vorherige Veranlagungszeiträume anzuwenden. Ansonsten heben sie die vorher geltenden Anweisungen an die Finanzämter auf. Nachfolgend werden die wichtigsten inhaltlichen Änderungen dargestellt.

I. Steuerpflicht, Einkommen

1. Umfang der Besteuerung

[i]Hinzurechnungsbetrag erst beim Gesamtbetrag der Einkünfte zu berücksichtigen In R 2 Abs. 1 EStR wurde im Berechnungsschema die Hinzurechnungsposition des Hinzurechnungsbetrags nach § 52 Abs. 3 Satz 3 EStG sowie des § 8 Abs. 5 Satz 2 i. V. mit § 2 Abs. 1 Satz 2 AIG korrigiert, denn nach dem AIG ist der Betrag bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte hinzuzurechnen.

Die Festlegung, in welcher Reihenfolge der Sonderausgabenabzug zu erfolgen hat, ob in der Reihenfolge der aufgeführten Paragraphen oder in einer für den Steuerpflichtigen möglicherweise günstigeren anderen Reihenfolge, soll in einem BMF-Schreiben festgelegt werden.

2. Gesamtrechtsnachfolge bei negativen ausländischen Einkünften

[i]Finanzverwaltung wendet Rechtsprechung zum Verlustabzug in Erbfällen auch auf § 2a EStG anIn Anlehnung an den (BStBl 2008 II S. 608), wonach ein Erbe einen vom Erblasser n...BStBl 2008 I S. 809

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Die Einkommensteuer-Richtlinien 2008

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