Kein Kindergeldanspruch für vollzeiterwerbstätiges volljähriges Kind
Leitsatz
Geht ein volljähriges Kind unmittelbar nach der Beendigung des Zivildienstes für einen Teil des Zeitraums bis zum Beginn des
Studiums einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach, ist es sowohl für die vollen Monate der Erwerbstätigkeit als auch für den (vollen)
Monat, in dem ausschließlich Zivildienst und Vollerwerbstätigkeit vorliegen, nicht als Kind gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Buchstabe b oder c EStG zu berücksichtigen, es sei denn, die gesamten Einkünfte und Bezüge des Kindes übersteigen nicht den
(anteiligen) Jahresgrenzbetrag (Gegen das Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern vom - St II 2 - S 2282
- 138/2008, FR 2008, 984).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 593 Nr. 8 EStB 2009 S. 283 Nr. 8 SAAAD-03540
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 10.12.2008 - 5 K 121/08
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