Teilwert von Anlagegütern bei nachhaltiger Unrentabilität des Unternehmens
Leitsatz
Bleibt der Kaufpreis eines Unternehmens hinter der Summe der Werte der übernommenen Wirtschaftsgüter abzüglich der Verbindlichkeiten
zurück, folgt daraus noch nicht die Minderung der Teilwerte dieser Anlagegüter.
Auch bei einem unrentierlichen Betrieb entsprechen die Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter in der Regel deren Einzelveräußerungspreis,
mindestens aber dem Material- oder Schrottwert.
Die nachhaltige Unrentabilität eines Betriebes kann nur dann zu einem Absinken der Teilwerte einzelner Wirtschaftsgüter unter
die Wiederbeschaffungskosten führen, wenn das Unternehmen konkrete Maßnahmen trifft den Betrieb sobald wie möglich zu liquidieren
oder stillzulegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAD-03534
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 08.10.2007 - 4 V 2223/07
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