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BFH 16.10.2008 IV R 98/06, NWB 5/2009 S. 267

Einkommensteuer | Verlustausgleichsbeschränkung bei zusätzlicher Einlage bzw. aktivischem „Darlehenskonto”

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Leistet der Kommanditist zusätzlich zu der im Handelsregister eingetragenen, nicht voll eingezahlten Hafteinlage eine weitere Bareinlage, kann er im Wege einer negativen Tilgungsbestimmung die Rechtsfolge herbeiführen, dass die Einlage nicht mit der eingetragenen Haftsumme zu verrechnen ist, sondern im Umfang ihres Werts die Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos verhindert und auf diese Weise nach 15a Abs. 1 Satz 1 EStG zur Ausgleichs- und Abzugsfähigkeit von Verlusten führt (Anschluss an NWB MAAAC-67040). (2) Wird das im Rahmen eines sog. Vier-Konten-Modells eingerichtete „Darlehenskonto” eines Gesellschafters infolge von gesellschaftsvertraglich nicht vorgesehenen Auszahlung...

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