Zur Vereinbarkeit der Abzugssteuer gem. § 50 a EStG mit dem Gemeinschaftsrecht
Leitsatz
Für die Beurteilung der Gemeinschaftskonformität des Abzugsverfahrens gem. 50 a Abs. 4 EStG kommt es auf den Zeitpunkt der
Steuerentstehung an.
Im Wege der normerhaltenden Reduktion des § 50 a Abs. 4 EStG sind mit der Leistung unmittelbar zusammenhängende und dem Vergütungsschuldner
mitgeteilte Betriebsausgaben vollen Umfangs zu berücksichtigen. Eine Schätzung von Betriebsausgaben kommt im Abzugsverfahren
nicht in Betracht.
Bei Inanspruchnahme der sog. Nullregelung gem. § 51 Abs. 2 UStDV gehört die Umsatzsteuer nicht zur Bemessungsgrundlage für
die Abzugssteuer.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1240 Nr. 20 RAAAD-03079
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.10.2008 - 2 K 218/07
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