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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 218/07

Gesetze: EStG § 50 a EG Art. 50 EG Art. 49

Zur Vereinbarkeit der Abzugssteuer gem. § 50 a EStG mit dem Gemeinschaftsrecht

Leitsatz

Für die Beurteilung der Gemeinschaftskonformität des Abzugsverfahrens gem. 50 a Abs. 4 EStG kommt es auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung an.

Im Wege der normerhaltenden Reduktion des § 50 a Abs. 4 EStG sind mit der Leistung unmittelbar zusammenhängende und dem Vergütungsschuldner mitgeteilte Betriebsausgaben vollen Umfangs zu berücksichtigen. Eine Schätzung von Betriebsausgaben kommt im Abzugsverfahren nicht in Betracht.

Bei Inanspruchnahme der sog. Nullregelung gem. § 51 Abs. 2 UStDV gehört die Umsatzsteuer nicht zur Bemessungsgrundlage für die Abzugssteuer.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1240 Nr. 20
RAAAD-03079

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.10.2008 - 2 K 218/07

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