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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1801/08

Gesetze: EStG 2004 § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2; EStG § 52 Abs. 55j;

Stichtagsregelung für Wegfall der Frist für Antragsveranlagung nicht verfassungswidrig

Leitsatz

Die Regelung in § 52 Abs. 55j EStG, wonach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG in der Fassung vom nur für Veranlagungszeiträume ab 2005 und für frühere Veranlagungszeiträume nur dann anzuwenden ist, wenn über den Antrag auf Veranlagung am noch nicht bestandskräftig entschieden war, ist verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 982 Nr. 16
ZAAAD-03072

Preis:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.12.2008 - 6 K 1801/08

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