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FG München Urteil v. - 12 K 2715/08 EFG 2009 S. 305 Nr. 5

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FöGbG § 4 Abs. 1 S. 5 FöGbG § 4 Abs. 2 EStG 1990§ 7a Abs. 1 S. 3 EStG 1990 § 21

Auswirkungen einer nachträglichen Kaufpreisminderung außerhalb des Begünstigungszeitraums auf bereits beanspruchte Sonderabschreibungen nach Fördergebietsgesetz

kein rückwirkendes Ereignis

Leitsatz

1. Die Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz knüpfen ihrem Wesen nach nicht an ein punktuelles Ereignis an, das es erfordern würde, Änderungen der Bemessungsgrundlage punktuell zu korrigieren. Sie sind Abschreibungen, die neben der regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden. Wie diese und zusammen mit dieser dienen sie der Aufwandsverteilung über einen bestimmten Zeitraum.

2. Erhält der Steuerpflichtige nach Ablauf des Begünstigungszeitraums zur Abgeltung seiner Gewährleistungsansprüche eine teilweise Rückzahlung des Kaufpreises, so liegt darin kein Ereignis, das auf die bereits in Anspruch genommene Sonderabschreibung zurückwirkt.

3. Führt die Kaufpreisminderung dazu, dass letztlich mehr Aufwand verteilt wurde, als dem Steuerpflichtigen tatsächlich entstanden ist, besteht im Rahmen des § 21 EStG die Möglichkeit, dies durch den Ansatz negativer Werbungskosten im Erstattungsjahr zu korrigieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 129 Nr. 5
DStRE 2010 S. 184 Nr. 3
EFG 2009 S. 305 Nr. 5
KÖSDI 2009 S. 16435 Nr. 4
QAAAD-03062

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FG München, Urteil v. 18.11.2008 - 12 K 2715/08

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