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Finanzgericht Köln Urteil v. - 10 K 3758/04

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Einkünfte § 19 EStG:

Werbungskosten bei Auslandsreisen

Leitsatz

1) Kosten für eine Auslandsreise eines Lehrers zur Vorbereitung einer Schulpartnerschaft können für den Zeitraum, für den die vorgesetzten Behörden den Lehreraustausch genehmigt haben, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zu berücksichtigen sein.

2) Zuschüsse zu den Reisekosten des Austauschlehrers sind nicht ausschließlich beruflich veranlasst und unterliegen daher dem Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG.

3) Eine im Anschluß an die genehmigte Reise unternommene private Rundreise durch das Gastland beeinträchtigt die berufliche Veranlassung des vorangegangenen Dienstreise nicht, solange die Verfolgung privater Interessen nicht den Schwerpunkt der Gesamtreise bildet.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1047 Nr. 17
IWB-Kurznachricht Nr. 7/2009 S. 304
KÖSDI 2009 S. 16477 Nr. 5
PAAAD-02984

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Finanzgericht Köln, Urteil v. 29.08.2007 - 10 K 3758/04

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