Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen
Überschreitung der maßgeblichen Grenzbeträge
Leitsatz
Bei der Grenzbetragsberechnung
für die Kindergeldfestsetzung sind im Rahmen des
Ausbildungsverhältnisses gewährte vermögenswirksame Leistungen
ungeachtet der gesetzlichen Sperrfrist für deren Auszahlung einzubeziehen,
da für die vom Willen des Kindes getragene Verwendung der Mittel zur
Vermögensanlage keine existenziellen Gründe sprechen.
Aus dem gleichen Grund ist auch
der Vermögensvorteil aus der verbilligten Abgabe von Belegschaftsaktien
ungeachtet einer zeitlichen Verfügungsbeschränkung bei der Bemessung
des Grenzbetrages anzusetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 914 Nr. 15 FAAAD-02983
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.07.2008 - 14 K 1515/07 Kg
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