NWB Nr. 4 vom Seite 179

Lohnpfändung und Pfändungsfreigrenzen

[i]Weitere praktische Berechnungsprogramme finden Sie im NWB SteuerXpert unter „Arbeitshilfen”Die Lohnpfändung ist wohl eine 5 der häufigsten und bei den Gläubigern „beliebtesten” Mittel der Zwangsvollstreckung. Der Gläubiger kann auf diese Weise beim Arbeitgeber – also direkt an der Quelle des Einkommens – an sein Geld herankommen. Für den Fall, dass Ihre Mandanten keine eigene Lohnbuchhaltung unterhalten, wird die Bearbeitung von Lohnpfändungen oft Ihnen, dem Steuerberater, überlassen. Bei der Lohnpfändung sind bestimmte Grenzen zu beachten. Dem Schuldner muss so viel von seinem Lohn belassen werden, wie er zum Leben bedarf. Näheres regeln die sog. Pfändungsfreigrenzen.

Ermittlung des pfändbaren Teils des Einkommens

[i]Das Programm ist unter der NWB DokID NWB XAAAB-05536 aufrufbar Das Programm „Lohnpfändung” ermittelt anhand des maßgeblichen Nettolohns den pfändbaren und den unpfändbaren Teil des Einkommens. Dabei werden bis zu fünf unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt (gesetzliche Obergrenze).

Neben dem für die Lohnpfändungstabelle maßgeblichen bereinigten Nettolohn können Sie alternativ auch den Bruttolohn eingeben. Das Programm ermittelt hieraus unter Berücksichtigung weiterer Betragsangaben den bereinigten Nettolohn. Der in Echtzeit ermittelte Nettolohnbetrag wird automatisch in das Haupteingabefeld „Arbeitseinkommen” übernommen und gleichzeitig wird die Berechnung der pfändbaren und unpfändbaren Teile des Einkommens ausgeführt. Diese Eingaben werden automatisch gelöscht, wenn der Wert im Feld „Arbeitseinkommen” manuell geändert wird.

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Sie können Ihre aktuellen Eingaben im Programm unter einem beliebigen Dateinamen speichern und später wieder einlesen. Wählen Sie im Datei-Menü des Programms den Eintrag „Speichern” oder „Speichern unter” oder klicken Sie auf den Button „Speichern”. Geben Sie anschließend im Speicherdialogfenster einen Dateinamen, etwa den Namen eines Mandanten, ein und klicken Sie auf „Speichern”.

Gespeicherte Eingaben können Sie wie folgt wieder öffnen: Wählen Sie im Datei-Menü des Programms den Eintrag „Öffnen” oder klicken Sie auf den Button „Öffnen”. Markieren Sie jetzt im angezeigten Dialogfenster die gewünschte Datei und klicken Sie auf „Öffnen”.

Eine ausführliche Hilfedatei finden Sie, wenn Sie in der Funktionsleiste des Programms auf das „?” klicken.

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Fundstelle(n):
NWB 2009 Seite 179 - 62
NWB MAAAD-02972