Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - IV 301 - S 2532 - 2/08

Vordrucke zur Einkommensteuererklärung 2008 sowie zur Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2008

Die Vordrucke sind unter Arbeitshilfen eingestellt.

Zu den Änderungen der Vordrucke für den Veranlagungszeitraum/Feststellungszeitraum 2008 weist das FinMin auf Folgendes hin:

1. Vordrucke zur Einkommensteuererklärung

Alle Vordrucke

In den Vordrucken wird ab den Seiten 2 auf die nochmalige Angabe der Steuernummer verzichtet.

ESt 1

Die öffentliche Aufforderung wurde auf den VZ/FZ 2008 fortgeschrieben und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Insbesondere waren Anpassungen wegen des Wegfalls der Antragsfrist § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 ff. EStG durch das Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) vom (BGBl. 2007 I S. 3150) erforderlich.

ESt 1 A

In Zeile 38 wurde der Betrag von 512 € in 600 € geändert, da die Regelung des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl. 2008 I S. 1912) bereits ab dem VZ 2008 gilt.

In Zeile 75 wurde eine Abfrage nach den „Steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung lt. Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung” aufgenommen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Falscheintragungen bei ElsterFormular kam.

Aufgrund des JStG 2008 sind die Nachweisvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a EStG im Rahmen der Abgabe der Einkommensteuererklärung geändert worden. Die ehemalige Zeile 113 konnte ersatzlos entfallen.

Anleitung ESt

Die Anleitung wurde an die geltende Rechtslage angepasst. Wesentliche Änderungen gegenüber der Anleitung 2007 sind durch Randlinien gekennzeichnet.

(Das zur Entfernungspauschale ist bei den Erläuterungen zur Anlage N nicht berücksichtigt, da die Anleitung vorher erstellt wurde.)

ESt 1 V

Der Vordruck ESt 1 V wurde an die Änderungen in den Vordrucken ESt 1 A und Anlage N angepasst.

Auf die Abfragen zur jeweils zweiten regelmäßigen Arbeitsstätte wurde verzichtet.

In der Überschrift zu Zeile 42 wurde der Text „Beiträge zu” in „Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu” geändert (analog ESt 1 A).

Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) wurden Eintragungsmöglichkeiten geschaffen (Zeilen 49 bis 52).

Der Text des Infoblatts wurde angepasst.

Anlage AUS

Die Anlage AUS wurde in den Zeilen 47 und 48 (neu) um Abfragen nach dem Einkommen ausländischer Familienstiftungen sowie der „Auf Antrag nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 Abs. 3 AStG anzurechnenden Steuern” ergänzt.

Die Anleitung war anzupassen, vorrangig zu dem (BStBl. 2008 I S. 810) zur Berücksichtigung negativer Einkünfte nach § 2a EStG.

Anlage AV

Die Abfrage in Zeile 6 wurde um „und Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit” ergänzt. In der neuen Zeile 9 ist eine Abfrage nach dem „Jahres-(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit in 2007” aufgenommen worden. Beide Änderungen beruhen auf dem Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) vom (BGBl. 2008 I S. 1509).

In den Zeilen 16 bis 18 wurde wegen der Höhe der Kinderzulage eine Unterscheidung der vor dem und nach dem geborenen Kinder aufgenommen.

Die Anleitung wurde an die geltende Rechtslage angepasst.

Anlage Forstwirtschaft

Die jahresneutrale Anlage Forstwirtschaft wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Anlage FW

Die Anlage sowie die Anleitung wurden an die geltende Rechtslage angepasst.

Anlage G

Die Anlage GSE wird ab dem VZ 2008 in die Anlagen G und S getrennt.

Für Einkünfte aus Mitunternehmerschaften stehen nunmehr vier Zeilen zur Verfügung (Zeilen 8 bis 11).

In Zeile 15 ist die Anzahl der Anlagen 34a anzugeben.

Zur Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrages nach § 35 EStG ist es erforderlich, die Summe der positiven Einkünfte aller Einkunftsarten zu ermitteln. Hierfür wurden die neuen Zeilen 23 bis 30 in der Anlage G aufgenommen. Bei der Berechnung dürfen positive und negative Einkunftsquellen auch innerhalb einer Einkunftsart nicht saldiert werden (BMF-Schreiben folgt). Da die Begrenzung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 1 Satz 5 EStG) außerdem je Betrieb gilt, ist die Aufnahme zusätzlicher Abfragen in den neuen Zeilen 16 bis 22 erforderlich. So kann die Steuerermäßigung für bis zu zwei Betriebe/Beteiligungen ohne zusätzlichen Eingriff des Bearbeiters maschinell berechnet werden (Zeilen 16 bis 19). Die Zeilen 20 und 21 stehen als Summenzeilen für weitere Betriebe/Beteiligungen zur Verfügung. Die Abfrage in der Zeile 22 dient der Berücksichtung aus Beteiligungen herrührender Ermäßigungsbeträge nach § 35 EStG, die sich auf Unterbeteiligungen beziehen.

Für Angaben zu Investitionsabzugsbeträgen stehen die Zeilen 47 und 48 zur Verfügung.

Zur Berücksichtigung der Verlustabzugsbeschränkung für Verluste aus Beteiligungen an einer REIT-AG, anderen REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen (§ 19 Abs. 4 REITG) wurden die Zeilen 54 und 55 eingefügt.

Für Zwecke des § 4h EStG („Zinsschranke”) wurden keine Abfragen aufgenommen.

Anlage KAP

Die Abfrage der Kapitalerträge in der neuen Zeile 16 (Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen, die nicht dem Zinsabschlag unterliegen) wurde aus der Summe (jetzt Zeile 15) der übrigen Kapitalerträge entfernt. Dies ist wegen der Festsetzung von Vorauszahlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 erforderlich.

In Zeile 22 wurden die Ausschüttungen aus Aktien an einer REIT-AG aufgenommen. Für Ausschüttungen aus Aktien ausländischer REITs erfolgte eine Ergänzung der Zeile 32.

Anlage Kind

Der zweite Teil der Abfrage der Zeile 31 „der andere Elternteil lebte im Ausland” wurde als neue Zeile 10 auf der Vorderseite der „Anlage Kind” untergebracht, da es sich hierbei um eine gesetzliche Verdopplung der Freibeträge handelt, nicht um ein Übertragungstatbestand.

Aufgrund des JStG 2008 sind die Nachweisvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungskosten §§ 4f, 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG im Rahmen der Abgabe der Einkommensteuererklärung geändert worden. Die ehemalige Zeile 89 konnte daher entfallen.

Der Text der Zeile 15 wurde um die Änderungen des § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. d EStG durch das Jugendfreiwilligendienstegesetz vom (BGBl. 2008 I S. 842) erweitert.

In Zeile 44 ist der Text „Ersatz- oder allgemein bildende Ergänzungsschule” durch „Privatschule” ersetzt worden und trägt damit den Änderungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG durch das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009 – BGBl 2008 I S. 2794) Rechnung.

Vor Zeile 69 wurde der Text „Bei zusammenlebenden Eltern bitte auch die Zeilen 69 bis 76 ausfüllen” eingefügt, da hier bisher häufig die Eintragungen für den anderen Elternteil fehlten und nicht klar war, ob Angaben vergessen wurden oder bewusst nicht erklärt worden waren, weil der andere Elternteil für keinen Zeitraum Begünstigungstatbestände erfüllt. In diesem Zusammenhang ist außerdem eine neue Zeile 75 mit der Angabe, dass keine der Gründe der Zeilen 69 bis 74 vorliegen, eingefügt worden.

Anlage L

Die Anlage L wurde in den Zeilen 13, 25 und 26 um Abfragen zur Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 34a EStG bzw. § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag) ergänzt.

Anlage N

Die Abfragen zu ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen wurden in den Zeilen 33 und 34 neu gefasst.

Mit Änderung des Reisekostenrechts ab dem VZ 2008 wurde die Anlage N umgestaltet. Die Zeilen 55 bis 65 betreffen nunmehr die Aufwendungen für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten. Dabei wurde eine neue Abfragezeile 56 für steuerfreie Arbeitgebererstattungen eingeführt und in Zeile 64 eine Abfragezeile für Aufwendungen für Verpflegung im Ausland aufgenommen.

Anlage S

Die Anlage GSE wird ab dem VZ 2008 in die Anlagen G und S getrennt.

Neu aufgenommen wurden die Zeilen 13 (Thesaurierungsbegünstigung – § 34a EStG) sowie 34 und 35 (Investitionsabzugsbeträge – § 7g EStG).

Anlage R

Die Zeilen 34 und 35 zur Besteuerung von Leistungen aus einem Pensionsfonds als Versorgungsbezüge wurden an die Abfragen in den Anlagen N und SO angepasst.

Anlage SO

Der Text der Anleitung zu Zeile 4 wurde im zweiten Satz um Ausführungen zu Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ergänzt.

Anlage Unterhalt

Die Erklärung über die Bedürftigkeit ist bei Unterhaltszahlungen in das Ausland jetzt auch von der unterhaltenen Person zu bestätigen (Rz. 6 des  BStBl. 2006 I S. 217). Der Text der gleichlautenden Zeilen 34, 64 und 94 wurde entsprechend ergänzt.

Anlage V

In Zeile 6 wurden die Eintragungsfelder um 3 Felder erweitert, da von den Steuerpflichtigen zum Teil Sonderzeichen eingetragen werden. Das Automationsprogramm nimmt jedoch weiterhin nur 17 numerische Zeichen an.

Der Vordruck wurde vor Zeile 22 um die Angabe „Die Eintragungen in den Zeilen 22 bis 32 sind nur in der ersten Anlage V vorzunehmen” ergänzt.

Der Vordruck wurde um eine Zeile für „alle weiteren Grundstücksgemeinschaften” erweitert (Zeile 26). Die Abfragen zu den anderen Einkünften wurden auf die Rückseite verschoben.

Der Text der Anleitung ist entsprechend angepasst worden. Zu Zeile 6 wurde das Datumsfeld „Veräußert/Übertragen am” in der Anleitung erläutert.

Anlage U

Die jahresneutrale Anlage U wurde nicht verändert.

Anlage 34 a

Die Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns nach § 34a EStG wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführt. Aufgrund der Vielzahl der benötigten Abfragen für die Ermittlung des Begünstigungs- und Nachversteuerungsbetrages wurde eine eigene Anlage aufgelegt. Die Anlage ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung und der Erklärung zur gesonderten Feststellung zu verwenden. Für die gesonderte und einheitliche Feststellung wurde die Anlage FE 4 erstellt.

Für jeden Betrieb und für jeden Mitunternehmeranteil ist eine eigene Anlage 34a zu verwenden.

ESt 1 C

In der neuen Zeile 13 wurde eine Abfrage nach dem Geburtsort der steuerpflichtigen Person aufgenommen, um ein weiteres Kriterium bei Vergabe der Identifikationsnummer § 139b AO zu haben und mögliche Dubletten auszuschließen.

Die Zeilen 61 bis 68 wurden neu eingefügt, da mit dem JStG 2008 klargestellt wurde, dass die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch für einen in einem EU/EWR-Staat belegenen Haushalt in Anspruch genommen werden kann.

Anleitung ESt 1 C

Die Anleitung wurde an die geltende Rechtslage und die Änderungen des Vordrucks angepasst. Wesentliche Änderungen gegenüber der Anleitung 2007 sind durch Randlinien gekennzeichnet. (Das zur Entfernungspauschale ist bei den Erläuterungen zur Anlage N nicht berücksichtigt, da die Anleitung vorher erstellt wurde.)

2. Vordrucke zur Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

ESt 1 B

Die Anlagensicherung wurde um die neu geschaffenen Anlagen S und FE 4 erweitert.

In den Zeilen 42 und 43 wurden Abfragen nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr und einem Rumpfwirtschaftsjahr aufgenommen, um die Einkünftezuordnung zu gewährleisten.

In den Zeilen 46 und 47 wurden die Abfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG aufgenommen.

Die Abfragen der Zeilen 50 bis 54 wurden an die Rechtslage nach dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom (BGBl 2007 I S. 2332) angepasst.

Anleitung ESt 1 B

Die Anleitung wurde an die geltende Rechtslage und die Änderungen in den Vordrucken angepasst. Erläuterungen zur Anlage FE 4 wurden erstmalig aufgenommen.

Wesentliche Änderungen gegenüber der Anleitung 2007 sind durch Randlinien gekennzeichnet.

Anlage FE-KBK

Aufgrund des JStG 2008 sind die Nachweisvoraussetzungen für die Inanspruchnahme des Abzugs für Kinderbetreuungskosten nach § 4f EStG im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung geändert worden. Die ehemaligen Zeilen 13 und 23 konnten daher entfallen.

Anlage FB

Die Abfrage in Zeile 8 wurde um die Abfrage nach dem „ggf. ausländ. Staat (Kz 46.21)” erweitert.

In Zeile 15 wurde eine zusätzliche Abfrage mit der Kennzahl 772 aufgenommen. Hier ist eine 1 einzutragen, wenn es sich bei dem Beteiligten um eine „beschränkt einkommensteuerpflichtige Person, beschränkt steuerpflichtige Körperschaft oder um eine Personengesellschaft, an der eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft beteiligt ist” handelt.

Anlage FE 1

Die Abfrage in der ehemaligen Zeile 10 (Tonnagebesteuerung) wurde von der Anlage FE 1 in die Anlage FE 2 übernommen.

Die Zeilen 22 bis 26 wurden so gestaltet, dass der Gewerbesteuer-Messbetrag und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 1 Satz 5 EStG) der Gesellschaft/Gemeinschaft anzugeben sind. Hinsichtlich der von der Gesellschaft gehaltenen Unterbeteiligungen werden die beiden vorgenannten Werte in einer Summe abgefragt. Zusätzlich ist der Ermäßigungshöchstbetrag für alle Unterbeteiligungen auf Ebene der Gesellschaft zu ermitteln und ebenfalls einzutragen.

Anlage FE 2

Die – nunmehr detaillierteren – Abfragen zur Tonnagebesteuerung, wurden in die Anlage FE 2 aufgenommen. Es handelt sich hierbei um die neuen Zeilen 12 bis 17.

In Zeile 25 wurde eine Zeile aufgenommen in der die „enthaltenen Gewinne oder nicht enthaltenen Verluste aus Beteiligungen an einer REIT-AG, anderen REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen” erklärt werden können (§ 19 Abs. 4 REITG).

Anlage FE 3

Die Abfragen zu den Zuwendungen wurden an das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements angepasst.

Anlage FE 4

Die Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns nach § 34a EStG wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführt. Aufgrund der Vielzahl der benötigten Abfragen für die Ermittlung des Begünstigungs- und Nachversteuerungsbetrages wurde eine eigene Anlage aufgelegt. Die Anlage ist ausschließlich im Rahmen der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zu benutzen.

Anlagen FE-KAP, FE-AUS 1, FE-AUS 2, FE-K 2, FE-VM

Die Anlagen wurden an die Rechtslage 2008 und die Änderungen anderer Vordrucke angepasst.

Anlage FE-K 1

Die bisherigen Zeilen 5, 6, 15 und 16 wurden entfernt.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern v. - IV 301 - S 2532 - 2/08

Fundstelle(n):
VAAAD-02888