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FG Münster Urteil v. - 6 K 1160/05 Kg EFG 2009 S. 266 Nr. 4

Gesetze: EStG § 76, EStG § 74 Abs. 1

Kindergeld:

Abzweigung von Kindergeld an das Kind selbst wegen Anrechnung des Kindergelds auf die Arbeitslosenhilfe II der Wohnung gewährenden Eltern

Leitsatz

1) Kindergeld kann an das Kind abgezweigt werden, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrags zu leisten braucht, der geringer ist, als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld.

2) Dies ist der Fall, wenn der Familienvater Arbeitslosenhilfe II erhält und das Kind wegen eigener BAföG-Einkünfte aus der Bedarfsgemeinschaft herausgerechnet wurde, so dass die Kosten für Unterkunft und Heizung im Ergebnis von dem Kind selbst getragen werden müssen.

3) Es spielt bei einem volljährigen Kind hierfür keine Rolle, dass die Eltern einem Teil ihrer Unterhaltspflicht durch Aufnahme in den elterlichen Haushalt nachkommen.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 266 Nr. 4
NAAAD-02882

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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 12.09.2008 - 6 K 1160/05 Kg

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