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BFH 08.10.2008 V R 59/07, BBK 2/2009 S. 58

Kein Vorsteuerabzug bei ungenauer Beschreibung der erbrachten Leistung in der Rechnung

Ein Unternehmer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen, wenn die Leistung in der Rechnung zu ungenau beschrieben wird. Dies hat der BFH entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Der Urteilsfall betraf eine auf den Unternehmer ausgestellte Rechnung über 100.000 DM zzgl. USt „für technische Beratung und technische Kontrolle im Jahr 1996”. Rechnungsaussteller war eine Holding-Gesellschaft. Erst vor dem FG konnte der Unternehmer die ihm gegenüber erbrachte Leistung näher erläutern. Der BFH versagte den Vorsteuerabzug. Eine Rechnung muss Angaben tatsächlicher Art enthalten, die die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Die Rechnungsangaben müssen eine eindeutige und leicht nachprüfbare Fest...

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