Arbeitshilfe August 2009

Milch-Garantiemengen-Verordnung: Erhebung einer Milchgarantiemengenabgabe - Mustereinspruch

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Erhebung von Milchabgabe vom Verpächter, weil der Pächter nicht als Milcherzeuger anerkannt worden ist:

Kann nicht von einer selbständigen Bewirtschaftung der gepachteten Produktionseinheiten ausgegangen werden, wenn u.a.

  • der Pächter mehrere hundert Kilometer vom gepachteten Betrieb entfernt ansässig ist,

  • das Futter vom Verpächter zur Verfügung gestellt wird, dem auch die Befruchtung der verpachteten Tiere vorbehalten ist,

  • der Viehbestand nicht in der Datenbank auf den Pächter eingetragen ist,

  • in 2 Monaten für knapp 200 Tiere keine tierärztlichen Leistungen für den Pächter, der hierfür vertragsgemäß aufkommen müsste, angefallen sind,

  • dem Pächter bei Minderung der Milchproduktion um 20% ein jederzeitiges Kündigungsrecht zusteht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB YAAAD-02715