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Objektivierungskriterien für faktische Restrukturierungsverpflichtungen?
Mit der Abschwächung der Konjunktur werden im Geschäftsjahr 2009 in zahlreichen Unternehmen Restrukturierungsmaßnahmen notwendig, die zu wirtschaftlichen Belastungen aus einem Sozialplan führen können. Auch wenn sich die Beschäftigten der betroffenen Branchen dieser Problematik durchaus bewusst sind, müssen hierfür in den IFRS-Abschlüssen zum mangels Erfüllung aller Ansatzkriterien (noch) keine Restrukturierungsrückstellungen ausgewiesen werden.
Contra Dr. Andreas Haaker
Bei Restrukturierungsverpflichtungen handelt es sich mangels rechtlicher Bindung an ein Restrukturierungsvorhaben lediglich um faktische Verpflichtungen. Diese setzen nach IAS 37 für einen Bilanzansatz neben einem glaubwürdigen Signal zur Leistungsbereitschaft des Unternehmens eine damit geweckte gerechtfertigte Erwartungshaltung bei den Betroffenen voraus. Zur Objektivierung von faktischen Restrukturierungsverpflichtungen muss zudem ein Katalog mit formalen Ansatzkriterien erfüllt sein, bevor eine Verpflichtung zu passivieren ist. Im HGB-Abschluss besteht hingegen für Restrukturierungsverpflichtungen aus einem Sozialplan nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung bereits...