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Related party-Beziehungen bei Leasingverhältnissen
I. Problemstellung
Mangels wirtschaftlicher Interessengegensätze erfolgen Transaktionen zwischen nahestehenden Personen (natürliche Personen und Unternehmen) u. U. zu Konditionen, die zwischen fremden Dritten nicht vereinbart werden, also einem Fremdvergleich nicht standhalten. Die IFRS tragen der Bedeutung von related party transactions insbesondere über die Verpflichtung zur Offenlegung evtl. Verbundbeziehungen gem. IAS 24 im Anhang Rechnung. IAS 24 befasst sich hingegen ausdrücklich nicht mit den Folgen einer related party-Beziehung für den Bilanzansatz oder die Bewertung (IAS 24.IN7).
Derartige Folgen können sich in Abhängigkeit von der Art des Geschäftsvorfalls mit einer nahestehenden Person allerdings nach anderen Standards ergeben. Betroffen ist u. a. die Zurechnung von Leasingobjekten, sei es über die Qualifizierung von Leasingverhältnissen als finance oder operating lease nach IAS 17, oder die Beurteilung der Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften nach altem (IAS 27/SIC 12) und künftigem Recht (ED 10 vom ).
II. Besondere Vorgaben für related party-Beziehungen
1. Umfassende Offenlegungspflichten
Nach IAS 24 ist eine umfassende Berichterstattung üb...