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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 103/2006 EFG 2009 S. 597 Nr. 8

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a

Der Besuch der Jungarbeiterklasse im Rahmen der Schulpflicht begründet einen Anspruch auf Kindergeld

Leitsatz

Besucht ein über 18 Jahre aber noch nicht 27 Jahre altes Kind ohne Ausbildungsplatz zur Erfüllung seiner Schulpflicht die sog. Jungarbeiterklasse der Berufsschule, so wird es auch dann im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG für einen Beruf ausgebildet, wenn die Unterrichtszeit lediglich einmal wöchentlich 8 Schulstunden beträgt. Die Schulpflicht und der fehlende Einfluss des Kindes auf die Dauer des angebotenen Unterrichts verbieten es, in solchen Fällen eine Mindestgrenze von 10 Unterrichtsstunden pro Woche als Voraussetzung für die Anerkennung einer ernsthaft betriebenen Ausbildung zu fordern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 597 Nr. 8
EStB 2009 S. 283 Nr. 8
GAAAD-02157

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 12.11.2008 - III 103/2006

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