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BAG 04.04.2001 4 AZR 242/00

Arbeitsrecht; | tarifvertragliches Sterbegeld und Ausschlussfrist

Eine tarifliche Ausschlussklausel, nach der Ansprüche aus dem Tarifvertrag oder aus dem Einzelarbeitsvertrag innerhalb bestimmter Fristen schriftlich und ggf. gerichtlich geltend zu machen sind, erfasst nicht Ansprüche der Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers auf das tarifliche Sterbegeld. Ebenso wie ein Individualvertrag zugunsten Dritter kann auch ein Tarifvertrag zugunsten Dritter abgeschlossen werden. Hauptanwendungsbereich ist dabei die Hinterbliebenenversorgung (; Bestätigung des Grundsatzes, dass Verfallklauseln eng auszulegen sind - z. B. ).

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