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FG München Urteil v. - 10 K 3548/07

Gesetze: AO § 218 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, BGB § 818 Abs. 3

Kein Vertrauensschutz im Hinblick auf erhaltenes Kindergeld bei fehlerhafter Berücksichtigung eines Kinds als Zahl- statt als Zählkind

Leitsatz

Berücksichtigt die Familienkasse aufgrund versehentlich fehlerhafter Kassenanordnung – entgegen dem erteilten Kindergeldbescheid – bei der Berechnung der Höhe des Kindergelds ein Kind als Zahl- statt als Zählkind, kann sich der Kindergeldberechtigte gegenüber dem Rückforderungsanspruch der Familienkasse auch dann nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn das Kindergeld nicht an ihn selbst, sondern – auf seine Anweisung – an den anderen Elternteil ausgezahlt wurde.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAD-02142

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 01.08.2008 - 10 K 3548/07

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