Steuerfahndung - Steuerstrafverteidigung
1. Aufl. 2008
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VIII. Ein kurzer Überblick über die Rechte des Beschuldigten
Einer der bedeutendsten Unterschiede zwischen Steuer- und Strafverfahren liegt darin, dass dem Beschuldigten in den verschiedenen Verfahren auch verschiedene Rechte zukommen. Nur sofern sich der Berater/Verteidiger dessen schon ab dem Beginn des Verfahrens bewusst ist und es ausreichend berücksichtigt, sind schwerwiegende verfahrensrechtliche Nachteile für den Beschuldigten zu vermeiden. Wird diesen Unterschieden hingegen nicht Rechnung getragen, so kann dies schon im Ermittlungsverfahren zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lage des Mandanten führen, die ggf. auch im weiteren Verfahren nicht wieder gutgemacht werden kann.
Es sind insbesondere die folgenden Rechte des Beschuldigten zu berücksichtigen:
Das Recht zu schweigen (§ 136 StPO, vgl. S. 180 f.),
das Recht auf Verteidigung bzw. Beistand (§ 137 StPO; vgl. S. 45),
das Recht auf Akteneinsicht (§ 147 StPO, vgl. S. 49 ff.),
das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG,
das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln gegen Beschlagnahme, Durchsuchung und sonstige Zwangsmaßnahmen und
das Recht auf Anwesenheit bei verschiedenen Untersuchungshandlungen (vgl. z. B. S. 52...