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BBK Nr. 1 vom Seite 16

Neue AfA-Regeln durch das Konjunkturpaket

Wiedereinführung der degressiven AfA und Erleichterungen bei der Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Rüdiger Happe

Einigermaßen überraschend wird ab 2009 die erst 2008 abgeschaffte degressive Abschreibung, allerdings mit geänderten Abschreibungssätzen, wieder eingeführt. Außerdem wird der Kreis der Unternehmen, die von der Investitionsabschreibung und der Sonderabschreibung für Investitionen (§ 7g EStG) Gebrauch machen können, erheblich erweitert. Der folgende Beitrag stellt die Neuregelungen vor.

I. Die gesetzlichen Änderungen bei den Abschreibungsvorschriften

1. Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

[i]Ständig wechselnder AfA-SatzBetrachtet man die Entwicklung der degressiven Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) der letzten Jahre, denkt man unwillkürlich an eine umgangssprachliche Redensart, die da lautet: „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln” und erläutert wird als „unwillige Bemerkung zu ständigen Veränderungen/häufig wechselnden Handlungen/widersprüchlichen Entscheidungen”.

Dass dies gerade auf das Thema „Degressive Abschreibung” zutrifft, vermag die folgende Übersicht über die letzten Jahre zeigen:

  • [i]DownloadSchmitting NWB FAAAC-57934Bis zum Jahr 2000 galt für die degressive Abschreibung eine Begrenzung auf das Dreifache des linearen AfA-Satzes, maximal 30 %.

  • Von 2001 bis 2005 wurde der Satz vermin...

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