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StuB Nr. 24 vom Seite 947

Der Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht

von Dipl.-Finw. (FH) Jan P. Asmussen, Norderstedt, und Dipl.-Finw. (FH) Michael R. Westphal, Hamburg und Dipl.-Finw. (FH) Michael R. Westphal, Hamburg

Laut § 19 Abs. 1 UStG ist jeder inländische Unternehmer umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer anzusehen, der einen Bruttoumsatz von 17.500 € im abgelaufenen Jahr und einen voraussichtlichen Bruttoumsatz von 50.000 € im laufenden Jahr nicht überschreitet. Im nachfolgenden Beitrag wird die sog. Kleinunternehmerregelung dargestellt und die konkreten Auswirkungen anhand von drei Fallbeispielen verdeutlicht.

Kernfragen
  • Wer ist umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer?

  • Welche formellen Pflichten treffen den Kleinunternehmer?

  • Wann ist die Kleinunternehmerregelung wirtschaftlich sinnvoll?

I. Unternehmerbegriff im Umsatzsteuerrecht

Der Unternehmerbegriff des Umsatzsteuerrechts ist gegenüber dem des Ertragsteuerrechts weiter gefasst. Nach § 2 Abs. 1 UStG ist jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, Unternehmer. Da es im Umsatzsteuerrecht im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht nicht auf eine (Total-)Gewinnprognose ankommt – vielmehr ist eine Gewinnerzielungsabsicht nach § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG sogar überhaupt nicht von Bedeutung – existiert eine Vielzahl umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer.

All diese Unternehmer sind grundsätzlich zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet. Daraus resultiert ein immenser ...

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