Grunderwerbsteuerliche Bemessung eines im August 1998 erfolgten Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage nach
dem im Erwerbszeitpunkt noch nicht geltenden § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
Leitsatz
Wird das gesamte Vermögen einer GbR, welche zuvor ein unbebautes Grundstück von ihrem zu 95 % beteiligten Gesellschafter,
einer AG, unter Übernahme von Verpflichtungen hinsichtlich der Erschließung und Bebauung erworben hatte, im August 1998 auf
einen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR übertragen und tritt auch die – zu 99 % anteils- und beteiligungsidentische
– GbR in die Verpflichtungen des Grundstückskaufvertrages ein, steht der nur fünf Tage danach mit der AG abgeschlossene Generalunternehmervertrag
in untrennbarem Zusammenhang mit der im Rahmen der wirtschaftlichen Verschmelzung erfolgten Abtretung. Der daraus folgende
Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bemisst sich auch für den im August 1998 erfolgten Erwerb in entsprechender
Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG in der ab geltenden Fassung nach dem sich aus § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG ergebenden
Grundbesitzwert (, Az. des Revisionsverfahrens: II R 48/08).
Fundstelle(n): JAAAD-01119
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.07.2008 - 11 K 1298/03 B
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