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BFH 28.08.2008 VI R 52/07, NWB 51/2008 S. 400

Lohnsteuer | Private Nutzung eines überlassenen Dienstwagens

Das NWB QAAAD-00230 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, ist ein Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (0,03-%-Regelung) nur vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. Für eine solche Nutzung besteht ein Anscheinsbeweis, der durch die Vorlage einer auf den Arbeitnehmer ausgestellten Jahres-Bahnfahrkarte entkräftet werden kann. (2) Mit der Entkräftung des Anscheinsbeweises ist der Sachverhalt zur Ermittlung des Zuschlags im Hinblick auf Art und Umfang der Nutzung des Dienstwagens umfassend aufzuklären (Anschluss an , BStBl 2008 II S. 887, und VI R 68/05, BStBl 2008 II S. 890). – Anmerkung: In diesen Park & Ride-Fällen hatte der VI. Senat...BStBl 2008 II S. 890BStBl 2008 I S. 961

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