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BMF 05.12.2008 IV C 1 - S 1980 - 1/08/10011, NWB 51/2008 S. 398

Einkommensteuer | Änderung des § 8 Abs. 5 Satz 1 und § 18 Abs. 2 Satz 2 InvStG

Kurz vor der 2./3. Lesung des JStG 2009 durch den Deutschen Bundestag am 28. 11. 2008 hat sich ein Korrekturbedarf bei der zeitlichen Anwendungsregelung des § 18 Abs. 2 Satz 2 InvStG gezeigt. Die erforderliche Korrektur konnte in der letztlich beschlossenen Gesetzesfassung (BR-Drucks. 896/08) nicht mehr berücksichtigt werden. Die Besteuerung von Gewinnen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen im Rahmen der Abgeltungsteuer soll nach § 8 Abs. 5 und § 18 Abs. 2 Satz 2 InvStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 grds. nur für solche Investmentanteile gelten, die nach dem 31. 12. 2008 erworben werden. Bei Investmentanteilen, die vor dem 1. 1. 2009 angeschafft wurden, soll im Grundsatz die Abgeltungsteuer noch nicht gelten. In diesen Fällen erfolgt eine Besteuerung lediglich im Rahmen des bis...

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