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BMF 28.11.2008 IV C 5 - S 2378/0, NWB direkt 51/2008 S. 7

Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009

Da nicht alle Lohnsteuerkarten für 2009 die steuerliche Identifikationsnummer enthalten, ist für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009 das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal (eTIN) zu verwenden. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer bis auf weiteres nicht in das Lohnkonto übernimmt.

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