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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 428/07 EFG 2009 S. 144 Nr. 2

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 3 Abs. 4, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Zur Aufteilung von auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz entfallende Entgelte

Leitsatz

  1. Sog. „Verzehrtheken” oder andere Vorrichtungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, Imbisskunden den Verzehr der Speisen an Ort und Stelle zu ermöglichen, finden sich nach allgemeiner Lebenserfahrung typischerweise bei Verkaufswagen auf Wochenmärkten.

  2. Gleichwohl überwiegt bei wertender Betrachtung beim Verkauf von Speisen durch Imbisswagen das Element der Lieferung verzehrfertig zubereiteter Speisen, sodass der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.

  3. Inwieweit die „Verzehrvorrichtungen” an einem Imbisswagen tatsächlich von der Kundschaft zum Verzehr an Ort und Stelle genutzt werden, ist kein geeignetes Abgrenzungskriterium.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2598 Nr. 48
DStRE 2009 S. 433 Nr. 7
EFG 2009 S. 144 Nr. 2
KÖSDI 2009 S. 16441 Nr. 4
RAAAD-00046

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.08.2008 - 5 K 428/07

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