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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2805/05 EFG 2009 S. 169 Nr. 3

Gesetze: EStG 2001 § 4 Abs. 3, EStG 2001 § 6b Abs. 1, EStG 2001 § 6c, EStG 2001 § 9b, UStG § 15, UStG § 24 Abs. 1, UStG § 24 Abs. 4

Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Anschaffungskosten für Reinvestitionsgüter bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Leitsatz

Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ihre Umsätze gem. § 24 UStG nach Durchschnittssätzen versteuern, gehört die Vorsteuer zu den Anschaffungskosten angeschaffter Reinvestitionsgüter, soweit die gezahlten Vorsteuerbeträge nicht mit der geschuldeten Umsatzsteuer verrechnet werden können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 463 Nr. 8
EFG 2009 S. 169 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2010 S. 30
XAAAD-00044

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.09.2008 - 3 K 2805/05

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