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StuB Nr. 23 vom Seite 933

Ladungsmängel im Hinblick auf Vollmachtsfragen führen zur Nichtigkeit/Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen

von RA/FAStR/WP Harald Schumm, Schumm & Aigner GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg

Das LG Frankfurt/M. (LG) (Beschluss vom – 3-5 O 339/07) hatte im Rahmen von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen im Zusammenhang mit einer ordentlichen Hauptversammlung (HV) sowie einem Squeeze-out-Beschluss zu klären, ob und inwieweit die Art und Weise oder die Form der Stimmrechtsausübung von Bedeutung sind und wie der Vorstand einer an verschiedenen Börsen gelisteten Aktiengesellschaft (AG) im Rahmen der Einberufung von der Satzung oder dem Aktiengesetz (AktG) abweichen kann.

Die Leica Camera AG, Solms, hatte ihre Aktionäre zur HV am Dienstag, den , nach Braunfels eingeladen: Neben den für eine ordentliche HV charakteristischen Tagesordnungspunkten (Vorlage von rechnungslegungsbezogenen Dokumenten, Entlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers) stand auch ein (umstrittener) Squeeze-out-Beschluss auf der Tagesordnung.

Das LG sah sich mit einer Reihe von anfechtungs-/nichtigskeitsklagenrelevanten Sachvorträgen konfrontiert. Über viele einzelne und klärungswürdige Punkte musste das LG schließlich nicht entscheiden, da bereits in den Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts eine unzulä...

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