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StuB Nr. 23 vom Seite 898

Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Das BMF hat einen Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen vorgelegt. Danach sollen die vom Stpfl. tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskrankenversicherung und zur Pflegeversicherung ab dem in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG-E).

Dies soll auch für Krankenversicherungsbeiträge für jedes Kind, für das der Stpfl. einen Anspruch auf Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld hat, gelten. Dieser erhöhte Sonderausgabenabzug soll bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.

Hintergrund: Bereits vor dem Veranlagungszeitraum 2005 wurde die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung betragsmäßig beschränkt. Der BFH hielt diese Beschränkung für verfassungswidrig, weil die gesetzlichen Höchstbeträge dem Stpfl. nicht ermöglichten, in angemessenem Umfang Krankenversicherungsschutz zu erlangen (vgl. , BStBl 2006 II S. 312; Hallerbach, StuB 2007 S. 945). Daher legte er die Frage dem BVerfG vor.

Der Vorlage liegt der Fall eines freiberuflich tätigen Rec...

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