Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 23 vom Seite 897

Steuerfreiheit von Abfindungszahlungen: Übergangsregelung wurde modifiziert

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (BGBl I S. 3682 = BStBl 2006 I S. 79) wurde die Steuerfreiheit von Abfindungszahlungen (vgl. § 3 Nr. 9 EStG a. F.) vom Veranlagungsjahr 2006 an aufgehoben. Aus § 52 Abs. 4a Satz 1 EStG ergab sich eine Übergangsregelung, wonach diese Steuerfreiheit für vor dem entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer auf Abfindungen bzw. für Abfindungen wegen einer vor dem getroffenen Gerichtsentscheidung oder einer am anhängigen Klage weiterhin anzuwenden war, soweit die Abfindung dem Arbeitnehmer vor dem zugeflossen ist.

In § 52 Abs. 4a Satz 1 EStG des JStG 2009 ist eine Ergänzung der bisherigen Übergangsregelung enthalten. Ansprüche sind danach auch dann vor dem entstanden, wenn in einem vor dem abgeschlossenen Sozialplan der Arbeitnehmer in dem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet ist (§ 1 Abs. 5 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes, § 125 InsO). Durch diese Ergänzung kann die Steuerfreiheit in erstmaligen oder noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerveranlagungen für die Kalenderjahre 2006 und 2007 gewährt werden.

Praxishinweis

In einer Vielzahl von Fällen dürften die Einkommensteuerbescheide der betroffenen Stpfl., die bislang keine...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen