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PiR Nr. 12 vom Seite 404

Zeitwertansatz bei Tauschgeschäften?

Hermann Sigle und Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann

Die internationale Rechnungslegung verlangt bei Tauschgeschäften im Regelfall, den beizulegenden Zeitwert des hingegebenen oder erworbenen Vermögenswerts als Anschaffungskosten anzusetzen bzw. als Umsatzerlöse oder sonstige Erträge zu buchen. Nur wenn dieser Zeitwert nicht verlässlich bestimmbar ist, bleibt es bei dem bisherigen Buchwert. Zu beachten ist aber der wesentliche Unterschied von Tausch- und Verkaufsgeschäften.

Contra Hermann Sigle

Der Deal Mannesmann/Vodafone 2000 gilt als die Transaktion mit dem höchsten bisher erzielten Wert weltweit. 190 Mrd € soll der Mannesmann-Konzern bei der Übernahme wert gewesen sein, der gesamte Deal mit 380 Mrd € erreicht fast die Höhe des Bundeshaushalts. Es wurde von einer hohen Wertsteigerung des Mannesmann-Unternehmens gesprochen und daraus dann auch noch beachtliche – und später umstrittene – Erfolgsprämien abgeleitet. Der genannte Betrag kam zustande, indem man den Börsenkurs der Mannesmann-Aktie am Ende des Übernahmekampfs (350 €) mit der Zahl der ausgegebenen Mannesmann-Aktien multiplizierte; der so errechnete Wert wurde – wie von der internationalen Rechnungslegung verlangt – mit dem Unternehmensw...

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