Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 50 vom Seite 4739 Fach 26 Seite 4915

Kündigungsschutzrecht: Erfüllung der Wartezeit

Erläuterungen zum Problem des § 1 Abs. 1 KSchG nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung

Holger Krause

Arbeitnehmerrechte sind nicht selten an die Erfüllung einer Wartezeit geknüpft – so auch im Bereich des allgemeinen Kündigungsschutzes. Will der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießen, muss er mindestens sechs Monate ununterbrochen in demselben Betrieb oder Unternehmen gearbeitet haben. Diese Phase kann der Arbeitgeber zur „Erprobung” des Arbeitnehmers nutzen. Ist er z. B. mit den Leistungen des Arbeitnehmers nicht zufrieden, kann er innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit die Kündigung aussprechen, ohne dass diese anhand des Kündigungsschutzgesetzes überprüft werden kann. Unter welchen Voraussetzungen die gesetzlich normierte Wartezeit erfüllt ist, erläutert der nachfolgende Beitrag.

I. Zweck und Inhalt der gesetzlichen Regelung

Soweit das Arbeitsverhältnis vom Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes erfasst wird, ist die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, rechtsunwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 1 KSchG). Die Wartezeit ermöglicht den Arbeitsvertragsparteien, sechs Monate zu prüfen, ob sie sich auf Dauer binden wollen ( NWB OAAAC-76373).

Bei der Bestimmung über die ...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
Online-Dokument

Kündigungsschutzrecht: Erfüllung der Wartezeit

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen