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Körperschaftsteuerguthaben, EK 02 und steuerliches Einlagekonto in Umwandlungsfällen
Materiell- und formell-rechtliche Hinweise
Die materiell-rechtliche Situation hinsichtlich des Körperschaftsteuerguthabens ist zwar spätestens seit dem Inkrafttreten des SEStEG und hinsichtlich des EK 02 seit dem Inkrafttreten des JStG 2008 hinlänglich bekannt, jedoch erfolgt die Festsetzung beider Beträge erst in diesen Wochen. Hierbei stellen sich in der Praxis einige Fragen in materiell- und formell-rechtlicher Hinsicht, deren sich der Anwender beim Studium der Literatur bisher vielleicht nicht unbedingt bewusst gewesen ist. Gerade in Umwandlungsfällen besteht Unsicherheit über die materiell-rechtliche Behandlung bei der untergehenden und bei der übernehmenden Gesellschaft. Ziel dieser Darstellung ist es daher, diese Unsicherheit weitestgehend aufzuklären und auch Korrekturmöglichkeiten von falschen Festsetzungen aufzuzeigen.
I. Körperschaftsteuerguthaben nach SEStEG und EK 02 nach JStG 2008
Auf die Ausgestaltung der aktuellen Zahlungsmodalitäten sowohl des Körperschaftsteuerguthabens als auch des Nachzahlungsbetrags gem. § 38 KStG wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen (s. zu § 37 KStG: Kiontke, NWB F. 4 S. 5217; dies., NWB F. 4 S. 5403, und zu § 38 KStG: Prinz, NWB direkt 10/2008 S. 8). Sowohl die Festsetzung des Auszahlungsanspruchs nach § 37 Abs. 5 Satz 3 KStG ...