BFH Beschluss v. - IV R 59/05

Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das BverfG (hier: rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs)

Gesetze: GewStG § 10a, GewStG § 36 Abs. 9

Instanzenzug:

Gründe

Der an das Bundesverfassungsgericht gerichtete Vorlagebeschluss vom IV R 59/05 wird aufgehoben, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Fundstelle(n):
TAAAC-97797