Horst Gräfer, Georg Schneider

Rechnungslegung

4. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61291-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-48134-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Rechnungslegung (4. Auflage)

4. Kapitel: Die Bilanzierung und Bewertung des Vermögens

1. Wertkategorien

1.1 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Bewertungsgrundlage und Ausgangspunkt

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) stellen die Grundlage für die Bewertung der Gegenstände des Anlagevermögens, aber auch der des Umlaufvermögens dar. Einerseits bilden sie die absolute Obergrenze für den bilanziellen Ansatz der Vermögenswerte: „Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ... anzusetzen„ (§ 253 Abs. 1 HGB), andererseits sind sie der Ausgangswert, von dem die planmäßigen oder auch außerplanmäßigen Abschreibungen abzusetzen sind, um den Bilanzstichtagswert zu ermitteln. Dabei sind die Anschaffungskosten maßgebend für fremdbezogene Vermögensgegenstände, während die Herstellungskosten für die Bilanzierung der selbst produzierten Gegenstände wie selbst erstellte Anlagen, Werkzeuge, fertige und unfertige Erzeugnisse zu ermitteln sind.

1.1.1 Die Anschaffungskosten

§ 255 HGB

(1)

Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden ...