BGH Beschluss v. - IX ZA 21/08

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: AG Eschweiler, 27 C 62/07 vom LG Aachen, 7 S 185/07 vom

Tenor

Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom wird aus dessen nach wie vor zutreffenden Gründen zurückgewiesen. Für die Zurückweisung der Gegenvorstellung gelten die im , NJW-RR 2004, 1218) für die Unzulässigkeit einer verbundenen Entscheidung angeführten Gründe nicht.

Der Antragsteller kann nicht damit rechnen, dass weitere in die gleiche Richtung zielende Eingaben beantwortet werden.

Fundstelle(n):
SAAAC-97686

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein