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BMF 04.11.2008 IV C 6 -S 2144/07/10001, KSR 12/2008 S. -1

Gesellschafterbezogene Ermittlung der Überentnahmen bei § 4 Abs. 4a EStG

Nach dem (BStBl 2008 II S. 420) sind die Überentnahmen bei der Schuldzinsenhinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG gesellschafterbezogen zu ermitteln. Die Finanzverwaltung hat die Überentnahmen bisher gesellschaftsbezogen ermittelt, sich der Rechtsprechung des BFH aber mit einer Übergangsregelung angeschlossen. Die gesellschaftsbezogene Ermittlung ist bei gemeinsamen Antrag der Mitunternehmer noch für die Wirtschafjahre anzuwenden, die vor dem begonnen haben (, BStBl 2008 I S. 588). Es wird es nicht beanstandet, wenn der Saldo an Über- oder Unterentnahmen des Wirtschaftsjahrs, für das letztmals die gesellschaftsbezogene Ermittlung nach der bisherigen Verwaltungsauffassung erfolgte, nach dem Gewinnverteilungsschlüssel der Mitunternehmerschaft den einzelnen Mitunternehm...

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