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Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier
Liegen anlässlich einer Jubiläumsfeier eines Steuerberaters gemischte Aufwendungen vor, ist keine Aufteilung der Kosten nach Köpfen (pro rata capitum) vorzunehmen. Der Senat hatte darüber zu entscheiden, ob eine Aufteilung im Streitfall in Betracht kommt. Nach seiner Ansicht stellt eine Aufteilung nach Köpfen aber kein geeignetes Abgrenzungsmerkmal dar, da weder die von den einzelnen Gästen verursachten Kosten im nachhinein exakt ermittelt noch die Gründe, die für die Einladung einzelner Gäste letztlich ausschlaggebend waren, einwandfrei und leicht nachvollzogen werden können. Die gesamten Aufwendungen sind vielmehr der privaten Lebensführung zuzuordnen, wenn der Zusammenhang weder mit der Lebensführung noch mit der Einkünfteerzielung von untergeordneter Bedeutung ist.