Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Rheinland-Pfalz 16.09.2008 2 K 2606/06, KSR 12/2008 S. -1

Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier

Liegen anlässlich einer Jubiläumsfeier eines Steuerberaters gemischte Aufwendungen vor, ist keine Aufteilung der Kosten nach Köpfen (pro rata capitum) vorzunehmen. Der Senat hatte darüber zu entscheiden, ob eine Aufteilung im Streitfall in Betracht kommt. Nach seiner Ansicht stellt eine Aufteilung nach Köpfen aber kein geeignetes Abgrenzungsmerkmal dar, da weder die von den einzelnen Gästen verursachten Kosten im nachhinein exakt ermittelt noch die Gründe, die für die Einladung einzelner Gäste letztlich ausschlaggebend waren, einwandfrei und leicht nachvollzogen werden können. Die gesamten Aufwendungen sind vielmehr der privaten Lebensführung zuzuordnen, wenn der Zusammenhang weder mit der Lebensführung noch mit der Einkünfteerzielung von untergeordneter Bedeutung ist.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen