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BBEV Nr. 1 vom

Beispiel zur Abgeltungsteuer: Veräußerung oder Ausübung von Bezugsrechten

Redaktion

Bereits der Regierungsentwurf zum JStG 2009 sah Änderungen bei der Besteuerung der privaten Geldanlage vor. Weitere Anpassungen sind auf Wunsch des Bundesrats (BR-Drucks. 545/08) hinzu gekommen. Dieser hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am beschlossen (BR-Drucks. 896/08; vgl. zu den für Kapitalanleger bedeutsamen Änderungen durch das JStG 2009: Kracht, ).

Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht, wie eine Kapitalerhöhung gegen Einlage im Rahmen der Abgeltungsteuer zu behandeln ist.

I. Steuerlich maßgebliche Regelung

Zum Zeitpunkt der Veräußerung oder Ausübung von Bezugsrechten wird, der Teil der Anschaffungskosten der alten Anteile, der auf das Bezugsrecht entfällt, bei der Gewinnermittlung mit 0 € angesetzt (§ 20 Abs. 4a Satz 4 EStG). Erst später, wenn die Altanteile oder jungen Aktien veräußert werden, fällt demnach die Abgeltungsteuer an.

II. Beispiel

Ein Kapitalanleger hat 750 Aktien zu einem Kurs von 15 € (= 11.250 €) erworben. Die Gesellschaft führt im September 2009 eine Kapitalerhöhung gegen Einlage durch: Die jungen Aktien werden bei einem Bezugsverhältnis von 3:1 für 10 € ausgegeben. Der Anleger nimmt...

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