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FG Köln Urteil v. - 3 K 6985/99 EFG 2009 S. 197 Nr. 3

Gesetze: BVFG § 15 AuslG§ 69 Abs. 3 GGArt. 116 Abs. 1 AO § 175 Abs. 1 Nr. 1 BVFG § 4

Kindergeld:

Widerruf des Kindergeldbescheids nach Nichtanerkennung eines ausländischen Elternteils als Spätaussiedler

Leitsatz

Wird Kindergeld über einen längeren Zeitraum nur vorläufig bewilligt, weil es an der Vorlage einer Spätaussiedlerbescheinigung noch fehlt, so ist eine anderthalb Jahre zurückwirkende "Ablehnung" des Antrags auf Gewährung von Kindergeld rechtmäßig, wenn der Status als Spätaussiedler abgelehnt worden und der Aufenthalt des Elternteils nur aus humanitären Gründen gestattet worden ist. Darüber hinaus kann ein Bescheid, mit dem Kindergeld vorläufig bewilligt worden ist, wegen Eintritts eines rückwirkenden Ereignisses widerrufen werden mit der Folge einer Verpflichtung zur Rückzahlung des bezogenen Kindergelds.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 128 Nr. 5
EFG 2009 S. 197 Nr. 3
IWB-KN Nr. 59/2009 (Kindergeld; zur Kindergeldberechtigung bei gestattetem oder geduldetem Aufenthalt)
SAAAC-97501

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FG Köln, Urteil v. 03.09.2008 - 3 K 6985/99

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