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FG Köln Urteil v. - 14 K 4709/04

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1EStG § 21 Abs. 2 a.F. EStG § 6 Abs. 2EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Immobilien:

Anforderungen an den Nachweis des Einbaus einer teuren Einbauküche in eine Mietwohnung für den Werbungskostenabzug

Leitsatz

1) Erscheint es angesichts der Größe und nicht erhöhten Miete einer Mietwohnung unwahrscheinlich, dass eine sehr teure Küche tatsächlich in diese Wohnung eingebaut worden ist, so obliegt es dem Steuerpflichtigen, z.B. durch eine Skizze oder Aufstellung der Bestandteile der Küche aus der Originalrechnung nachzuweisen, dass diese der Mietwohnung und deren Mieteinnahmen zuzuordnen ist. Ein Werbungskostenabzug bei den Vermietungseinkünften scheidet aus, wenn der Steuerpflichtige der Aufforderung des Gerichts nicht nachkommt, durch Urkunden nachzuweisen, woraus die Küche bestand und dass sie mitvermietet worden ist.

2) Eine Einbauküche stellt nicht eine Gesamtheit vieler einzelner geringwertiger Wirtschaftsgüter dar, die gem. § 6 Abs. 2 EStG zum Sofortabzug berechtigen, sondern ein einheitliches zusammengesetztes Wirtschaftsgut.

3) Ein Werbungskostenabzug in voller Höhe bei den Vermietungseinkünften scheidet aus, wenn die Miete unter 50% der ortsüblichen Marktmiete liegt. In diesem Fall ist der Werbungskostenabzug nur in demselben Verhältnis möglich, in dem die vereinbarte Miete zur ortsüblichen Marktmiete steht.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 131 Nr. 3
GAAAC-97489

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