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Krankenversicherung der Rentner; | Beitragspflicht einer Altersrente aus Pensionskasse
Die Altersrente aus einer Pensionskasse (hier: Pensionskasse des Bäckerhandwerks) ist bei freiwillig Versicherten in der Krankenversicherung der Rentner beitragspflichtig. Zwar ist die Altersrente aus der Pensionskasse nach dem bei Versicherungspflichtigen kein beitragspflichtiger Versorgungsbezug. Sie gehört aber zu den bei freiwillig Versicherten beitragspflichtigen sonstigen Einnahmen i. S. der Satzung, und zwar mit dem Zahlbetrag und nicht nur mit dem Ertragsanteil ().