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BFH 17.04.2008 V R 41/06, BBK 23/2008 S. 4827

Vorsteuervergütungsanspruch ist zu verzinsen

Der Vorsteuervergütungsanspruch eines im Ausland ansässigen Unternehmers gemäß § 18 Abs. 9 UStG ist mit 6 % p. a. zu verzinsen (§ 233a AO). Es handelt sich nämlich bei der Vorsteuervergütung um eine (negative) Steuerfestsetzung, die von § 233a AO erfasst wird. Zu einer Verzinsung kommt es wegen des zinsfreien Zeitraums von 15 Monaten gem. § 233a AO dann, wenn die Vorsteuervergütung z. B. vom BZSt zunächst abgelehnt wird und erst aufgrund eines Einspruchs nach Ablauf von mehr als 15 Monaten vorgenommen wird.

Praxishinweis: Die Verzinsung gilt nicht für Steuervorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge (§ 233a Abs. 1 Satz 2 AO). Nicht zu verzinsen sind ferner die Investitionszulage und das Kindergeld, da es sich in beiden Fällen nicht um Steuerfestsetzungen handelt (, BStBl 2006 II S. 741, NWB XAAAB-92145; BStBl 2007 II S. 240

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