Herstellung einer Ausschüttungsbelastung nach § 27 KStG a.F.: Verfügungszeitpunkt über Rücklagen für eigene Anteile - Mustereinspruch
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Ist die Vorschrift des § 27 KStG a.F. nur auf solche auf einem ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschluss beruhenden Gewinnausschüttungen anzuwenden, die das Wirtschaftsjahr 2000 oder ein früheres Wirtschaftsjahr betreffen? - Rücklagen für eigene Anteile i.S. des § 272 Abs. 4 HGB dürfen gemäß Satz 2 der Vorschrift erstmals im Zeitpunkt der Abtretung (hier 2001) der eigenen Anteile aufgelöst werden. Gleichwohl gehört der Auflösungsbetrag zum Wj. 2000 und nicht zum Wj. 2001. Kann die Ausschüttungsbelastung also für die KöSt 2000 auch für den ausgeschütteten Auflösungsbetrag hergestellt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfragen anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
EAAAC-97186